Ein Kind verändert vor allem eines: Es gibt jetzt jemanden, dessen Lebensunterhalt von deinem Einkommen abhängt. Der Sachschutz ändert sich dagegen weniger, als viele erwarten.
Kinder sind meist schon mitversichert
In Familien- und Partnertarifen der Privathaftpflicht sind Kinder in der Regel eingeschlossen, ohne dass der Beitrag steigt. Ein eigener Vertrag für das Kind ist beim üblichen Familientarif nicht nötig — ein Anruf beim Versicherer, um den Einschluss zu bestätigen, dagegen schon. Wer bisher einen Single-Tarif hat, sollte auf einen Familientarif umstellen. Das ist ein Vertragsänderungswunsch, kein Neuabschluss, und kostet meist wenig.
Deliktunfähige Kinder: die Lücke, die niemand erwartet
Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch deliktunfähig; im Straßenverkehr gilt das bis zehn Jahre. Sie haften also nicht — und weil die Haftpflicht nur einspringt, wo eine Haftung besteht, zahlt sie in diesen Fällen grundsätzlich nicht. Das trifft nicht dich, sondern den Geschädigten: den Nachbarn mit dem zerkratzten Auto. Viele Tarife bieten deshalb den Einschluss „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ an, meist mit einer eigenen Höchstsumme. Ob du ihn brauchst, ist eine Frage des Nachbarschaftsfriedens, nicht der Existenzsicherung.
- Unter 7 Jahren generell deliktunfähig
- Im Straßenverkehr bis 10 Jahre
- Ohne Haftung keine Leistung der Haftpflicht
- Einschluss ist optional und oft begrenzt
Der eigentliche Punkt liegt woanders
Die wichtigste Frage bei einer Familiengründung betrifft nicht den Sachschutz, sondern das Einkommen: Was passiert, wenn die Person, von deren Einkommen das Kind lebt, dieses Einkommen verliert — durch Krankheit, Unfall oder Tod? Diese Frage lässt sich nicht mit sechs Klicks beantworten. Sie hängt an Gesundheitsangaben, Einkommensverhältnissen und Familienkonstellation und gehört in eine persönliche Beratung. Unser Bedarf-Check weist genau deshalb an dieser Stelle auf „Beratung“ hin, statt eine Empfehlung auszuwerfen.