Lebenssituation

Hund oder Pferd: Warum die Haftung strenger ist

Bei Hund und Pferd haftest du nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden. Warum die Privathaftpflicht hier nicht greift und wo eine Pflicht besteht.

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Für Hunde und Pferde gilt eine verschärfte Haftung: Du haftest grundsätzlich auch dann, wenn dich kein Verschulden trifft. Genau deshalb schließen Privathaftpflichttarife diese Tiere aus.

Gefährdungshaftung statt Verschuldenshaftung

Nach § 833 Satz 1 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht — unabhängig davon, ob er etwas falsch gemacht hat. Das ist der Unterschied zum sonstigen Schadensrecht, das grundsätzlich Verschulden voraussetzt. Satz 2 der Vorschrift nimmt Nutztiere aus, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen; für sie kann sich der Halter mit dem Nachweis erforderlicher Sorgfalt entlasten. Ein privat gehaltener Hund oder ein Freizeitpferd fällt nicht darunter.

Warum die Privathaftpflicht hier nicht greift

Weil die Haftung für diese Tiere strenger und das Schadenpotenzial größer ist, klammern Privathaftpflichttarife Hunde und Pferde regelmäßig aus. Katzen und Kleintiere sind dagegen üblicherweise eingeschlossen. Das Schadenbild ist der Grund: Ein Hund, der in den Verkehr läuft, oder ein durchgehendes Pferd kann Personenschäden auslösen, deren Folgekosten sich über Jahrzehnte erstrecken. Eine eigene Tierhalterhaftpflicht ist deshalb kein Zusatz, sondern der eigentliche Schutz.

  • Hunde und Pferde meist ausgeschlossen
  • Katzen und Kleintiere meist eingeschlossen
  • Personenschäden mit langfristigen Folgekosten
  • Deckungssumme entsprechend hoch wählen

Wann eine gesetzliche Pflicht besteht

Eine bundesweite Pflicht zur Hundehaftpflicht gibt es nicht. Mehrere Bundesländer schreiben sie jedoch vor — teils für alle Hunde, teils nur für bestimmte Rassen oder ab einer festgelegten Größe oder einem Gewicht. Weil die Regelungen Landesrecht sind und sich ändern, nennen wir hier bewusst keine Länderliste, die morgen falsch sein kann. Maßgeblich ist das Hundegesetz beziehungsweise die Hundeverordnung deines Bundeslandes; die zuständige Kommune kann verbindlich Auskunft geben.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist mein Hund über die Privathaftpflicht mitversichert?

In der Regel nicht. Privathaftpflichttarife schließen Hunde und Pferde üblicherweise aus, weil für sie nach § 833 BGB eine verschärfte Haftung gilt. Katzen und Kleintiere sind dagegen meist eingeschlossen. Prüfe die Tierklausel in deinen Bedingungen.

Hafte ich auch, wenn ich nichts falsch gemacht habe?

Bei privat gehaltenen Hunden und Pferden ja. § 833 Satz 1 BGB begründet eine Gefährdungshaftung, die kein Verschulden voraussetzt. Die Entlastungsmöglichkeit in Satz 2 gilt nur für Tiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen.

In welchen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben?

Das regelt Landesrecht, nicht der Bund. Einige Bundesländer schreiben eine Hundehaftpflicht generell vor, andere nur für bestimmte Rassen oder ab einer bestimmten Größe oder einem Gewicht. Verbindliche Auskunft gibt das Hundegesetz deines Bundeslandes oder deine Kommune.

Ausgewählte Quellen

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