Eine Beitragserhöhung ohne entsprechend mehr Leistung löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Die Frist ist kurz und läuft ab Zugang der Mitteilung — nicht ab dem Datum des Schreibens.
Die Frist
Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kannst du den Vertrag nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen — mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird. Der Versicherer muss dich spätestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren.
- Frist: ein Monat ab Zugang
- Wirkung frühestens zum Erhöhungstermin
- Mitteilung muss einen Monat vorher zugehen
- Kündigung in Textform mit Zugangsnachweis
Erst den Ersatz sichern
Kündige nicht, bevor du weißt, dass du gleichwertigen Schutz bekommst. Gerade bei Vorschäden, höherem Alter oder besonderen Risiken ist eine Annahme nicht garantiert. Eine Deckungslücke ist im Zweifel teurer als der erhöhte Beitrag.
Nicht jede Erhöhung zählt
Steigt der Beitrag, weil sich auch der Schutz erweitert oder weil sich deine Risikosituation geändert hat, greift das Sonderkündigungsrecht nicht ohne Weiteres. Prüfe deshalb genau, was das Schreiben als Grund nennt.