Das Versicherungsvertragsgesetz regelt vier Situationen, die im Alltag wirklich vorkommen. Fast alle hängen an einer Monatsfrist — wer sie verpasst, verliert den Anspruch, auch wenn er inhaltlich berechtigt wäre.
Vier Situationen, vier Paragrafen
Die Ansprüche unterscheiden sich danach, was passiert: frisch abgeschlossen und doch anders überlegt, Beitrag steigt ohne mehr Leistung, ein Schaden ist reguliert, oder im Antrag wurde etwas falsch beantwortet. Für jede Lage gibt es eine eigene Grundlage — und in drei von vier Fällen eine Monatsfrist.
- § 8 VVG: Widerruf binnen 14 Tagen
- § 40 VVG: Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
- § 92 VVG: Kündigung nach einem Schadensfall
- § 19 VVG: Folgen falscher Angaben im Antrag
Fristen laufen ab Zugang
Maßgeblich ist in der Regel der Zugang der Mitteilung beim Versicherungsnehmer, nicht das Datum auf dem Schreiben. Hebe den Umschlag oder die E-Mail mit Zeitstempel auf und kündige in Textform mit Zugangsnachweis. Diese Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung; bei größeren Summen lohnt der Gang zur Verbraucherzentrale.