Ein Fahrzeugwechsel beendet den Kfz-Vertrag nicht — er wird in der Regel auf das neue Fahrzeug umgeschrieben. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei erhalten, der Beitrag kann sich trotzdem ändern.
Umschreiben statt kündigen
Wechselst du das Fahrzeug, wird der bestehende Vertrag üblicherweise auf das neue Auto übertragen. Der Versicherer stuft dabei neu ein: Typklasse, Regionalklasse und Fahrzeugwert ändern sich, dein Schadenfreiheitsrabatt wandert unverändert mit. Wichtig ist die Reihenfolge. Für die Zulassung brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung. Kläre die Umschreibung deshalb vor dem Zulassungstermin, nicht danach.
Wenn der neue Beitrag nicht passt
Ergibt die Neueinstufung einen deutlich höheren Beitrag, bist du nicht gebunden. Bei einer Fahrzeugumschreibung räumen Versicherer regelmäßig ein Kündigungsrecht ein; unabhängig davon greift bei einer echten Beitragserhöhung ohne Mehrleistung das Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG mit einer Monatsfrist. Ein Wechsel lohnt sich aber nur bei gleichwertigem Schutz. Vergleiche Kaskoumfang, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und die Regelung zur groben Fahrlässigkeit, bevor du auf den Beitrag schaust.
- Typklasse und Regionalklasse ändern sich
- Schadenfreiheitsrabatt wandert mit
- Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
- Erst kündigen, wenn der neue Schutz steht
Der Rabatt ist mehr wert als der Beitrag
Der Schadenfreiheitsrabatt ist über Jahre aufgebaut und bei einem Schaden schnell zurückgestuft. Bevor du einen kleinen Kaskoschaden meldest, lohnt der Blick in die Rückstufungstabelle deines Tarifs: Die Beitragserhöhung über die Folgejahre kann den erstatteten Betrag übersteigen. Wie sich das mit einer Selbstbeteiligung verrechnet, kannst du im Selbstbeteiligungsrechner durchspielen — mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Rückstufung dort nicht enthalten ist und separat dazugerechnet werden muss.