Kaufst du ein Haus, tritt eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf dich über. Du musst sie nicht übernehmen — aber du musst innerhalb einer Frist handeln, sonst bleibt sie.
Der Vertrag geht automatisch auf dich über
Nach § 95 VVG tritt der Erwerber einer versicherten Sache in die Rechte und Pflichten des bisherigen Versicherungsnehmers ein. Bei einer Immobilie heißt das: Die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers läuft mit dir als Versicherungsnehmer weiter, ohne dass du etwas unterschreibst. Das ist zunächst ein Schutz für dich — zwischen Kauf und eigenem Vertragsabschluss entsteht keine Deckungslücke. Es bedeutet aber auch, dass du einen Vertrag erbst, den ein anderer ausgehandelt hat.
Die Frist, die dabei leicht übersehen wird
Nach § 96 Abs. 2 VVG kannst du den übergegangenen Vertrag kündigen — mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Das Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb; wusstest du gar nicht, dass eine Versicherung besteht, läuft der Monat erst ab dieser Kenntnis. Auch der Versicherer darf kündigen, mit Monatsfrist und binnen eines Monats ab seiner Kenntnis von der Veräußerung. Lässt du den Monat verstreichen, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Prüfe deshalb sofort nach dem Eigentumsübergang, ob Versicherungssumme, eingeschlossene Gefahren und Selbstbeteiligung zu dir passen — insbesondere, ob Elementarschäden enthalten sind.
- Ein Monat ab dem Erwerb
- Sofort oder zum Schluss der Versicherungsperiode
- Auch der Versicherer kann kündigen
- Ohne Kündigung läuft der Vertrag unverändert weiter
Was am Gebäude versichert ist – und was nicht
Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst samt fest verbundener Bestandteile. Alles Bewegliche darin bleibt Sache der Hausratversicherung. Beide Verträge nebeneinander sind bei selbst genutztem Eigentum der Normalfall, keine Doppelung. Elementarschäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Erdrutsch sind auch beim Gebäude regelmäßig nur als Zusatzbaustein gedeckt. Ob er angeboten wird und was er kostet, hängt an der Gefährdungslage deiner Adresse.
- Gebäude und feste Bestandteile
- Hausrat separat für das Bewegliche
- Elementarschäden als Zusatzbaustein
- Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht bei Neubau