Lebenssituation

Immobilienkauf: Der Schutz wechselt mit

Beim Hauskauf geht die Wohngebäudeversicherung kraft Gesetzes auf dich über – ob du willst oder nicht. Was das bedeutet und welche Frist dabei gilt.

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Kaufst du ein Haus, tritt eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf dich über. Du musst sie nicht übernehmen — aber du musst innerhalb einer Frist handeln, sonst bleibt sie.

Der Vertrag geht automatisch auf dich über

Nach § 95 VVG tritt der Erwerber einer versicherten Sache in die Rechte und Pflichten des bisherigen Versicherungsnehmers ein. Bei einer Immobilie heißt das: Die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers läuft mit dir als Versicherungsnehmer weiter, ohne dass du etwas unterschreibst. Das ist zunächst ein Schutz für dich — zwischen Kauf und eigenem Vertragsabschluss entsteht keine Deckungslücke. Es bedeutet aber auch, dass du einen Vertrag erbst, den ein anderer ausgehandelt hat.

Die Frist, die dabei leicht übersehen wird

Nach § 96 Abs. 2 VVG kannst du den übergegangenen Vertrag kündigen — mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Das Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb; wusstest du gar nicht, dass eine Versicherung besteht, läuft der Monat erst ab dieser Kenntnis. Auch der Versicherer darf kündigen, mit Monatsfrist und binnen eines Monats ab seiner Kenntnis von der Veräußerung. Lässt du den Monat verstreichen, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Prüfe deshalb sofort nach dem Eigentumsübergang, ob Versicherungssumme, eingeschlossene Gefahren und Selbstbeteiligung zu dir passen — insbesondere, ob Elementarschäden enthalten sind.

  • Ein Monat ab dem Erwerb
  • Sofort oder zum Schluss der Versicherungsperiode
  • Auch der Versicherer kann kündigen
  • Ohne Kündigung läuft der Vertrag unverändert weiter

Was am Gebäude versichert ist – und was nicht

Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst samt fest verbundener Bestandteile. Alles Bewegliche darin bleibt Sache der Hausratversicherung. Beide Verträge nebeneinander sind bei selbst genutztem Eigentum der Normalfall, keine Doppelung. Elementarschäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Erdrutsch sind auch beim Gebäude regelmäßig nur als Zusatzbaustein gedeckt. Ob er angeboten wird und was er kostet, hängt an der Gefährdungslage deiner Adresse.

  • Gebäude und feste Bestandteile
  • Hausrat separat für das Bewegliche
  • Elementarschäden als Zusatzbaustein
  • Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht bei Neubau

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich die Gebäudeversicherung des Verkäufers übernehmen?

Zunächst geht sie nach § 95 VVG automatisch auf dich über, sodass keine Deckungslücke entsteht. Übernehmen musst du sie nicht dauerhaft: § 96 Abs. 2 VVG gibt dir ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, das einen Monat nach dem Erwerb erlischt — und erst ab Kenntnis, wenn du vom Bestehen der Versicherung nichts wusstest. Handelst du nicht, läuft der Vertrag unverändert weiter.

Brauche ich neben der Gebäudeversicherung noch eine Hausratversicherung?

Ja, wenn du die Immobilie selbst bewohnst. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude und seine festen Bestandteile, die Hausratversicherung das Bewegliche darin. Die beiden überschneiden sich nicht.

Sind Überschwemmungsschäden am Haus mitversichert?

In der Regel nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden. Ohne ihn sind Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck typischerweise nicht gedeckt. Verfügbarkeit und Beitrag hängen von der Gefährdungslage der Adresse ab.

Ausgewählte Quellen

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