Wildunfall: Welche Versicherung zahlt und was du sofort tun musst
Den Schaden am eigenen Auto nach einem Zusammenstoß mit Reh, Wildschwein oder Hirsch zahlt die Teilkasko, wenn das Tier Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes ist. Eine Vollkasko deckt ihn ebenfalls. Dein Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unberührt, du trägst nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
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Nach einem Wildunfall zahlt in den meisten Fällen die Teilkasko den Schaden am eigenen Auto. Voraussetzung ist, dass du mit Haarwild zusammengestoßen bist, also etwa mit einem Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs oder Hasen. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) sind rund 90 Prozent der Pkw in Deutschland gegen Wildunfälle versichert. Der GDV meldete am 26. Oktober 2026: 2025 gab es rund 276.000 Wildunfälle mit Schäden von mehr als 1,2 Milliarden Euro. Seit der Zeitumstellung am 25. Oktober fällt der Berufsverkehr wieder in die Dämmerung, die gefährlichste Zeit für Wildwechsel.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilkasko zahlt Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz (AKB A.2.2.1.4). Eine Vollkasko schließt die Teilkasko ein.
- Ein Wildunfall führt zu keiner Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Es gilt nur die Selbstbeteiligung.
- Vögel, Haustiere, Nutztiere und Waschbären sind kein Haarwild. Hier zahlt die Teilkasko nur, wenn dein Tarif „Tiere aller Art“ einschließt.
- An der Unfallstelle: absichern, Polizei rufen, Fotos machen, Wildunfallbescheinigung geben lassen. Das Tier nicht mitnehmen.
- Ein Wildunfall kostete 2025 im Schnitt rund 4.400 Euro Reparatur, 300 Euro mehr als 2024.
Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?
Für dein eigenes Auto ist die Kaskoversicherung zuständig, für Schäden an anderen die Kfz-Haftpflicht. Bei einem Zusammenstoß mit Haarwild greift die Teilkasko. Das steht so in den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Ziffer A.2.2.1.4): Versichert ist der „Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild“. Wer eine Vollkasko hat, ist ebenfalls geschützt, weil die Vollkasko alle Teilkasko-Leistungen enthält.
| Situation | Wer zahlt | Rückstufung |
|---|---|---|
| Zusammenstoß mit Haarwild | Teilkasko oder Vollkasko | nein |
| Zusammenstoß mit anderem Tier | Vollkasko, Teilkasko nur mit „Tiere aller Art“ | Vollkasko: ja |
| Ausweichen ohne Zusammenstoß | Vollkasko, Teilkasko nur als Rettungskosten | Vollkasko: ja |
| Schaden an fremdem Auto oder Personen | Kfz-Haftpflicht | ja |
Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Deshalb verschlechtert ein Wildunfall deinen Rabatt nicht, das bestätigt auch der GDV. Du zahlst nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Ein Beispiel: Bei einem Schaden von 4.400 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung erstattet die Versicherung 4.250 Euro. Wie sich eine höhere Selbstbeteiligung auf deinen Beitrag auswirkt, zeigt der Selbstbeteiligungs-Rechner.
Hast du nur eine Kfz-Haftpflicht, bleibt der Schaden am eigenen Auto bei dir. Welche Bausteine sinnvoll sind, erklärt die Seite Kfz-Versicherung.
Welche Tiere gelten als Haarwild?
Haarwild sind die 26 Tierarten, die § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes aufzählt. Darauf verweisen die Versicherungsbedingungen. Andere Tiere fallen nicht darunter, auch wenn sie wild leben.
- Haarwild: Rehwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Schwarzwild (Wildschwein), Elch, Wisent, Gams, Steinbock, Mufflon, Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Fischotter, Seehund, Wildkatze, Luchs und Wolf.
- Kein Haarwild: Vögel (Federwild), Waschbär, Marderhund, Nutria, Haustiere wie Hund und Katze sowie Nutztiere wie Kühe, Pferde und Schafe.
Gerade der Waschbär sorgt oft für Streit, weil er sich in vielen Regionen stark ausbreitet. Er steht nicht in der Liste des Bundesjagdgesetzes. Ohne die Erweiterung „Tiere aller Art“ musst du einen Waschbär-Unfall über die Vollkasko abrechnen, mit Rückstufung. Manche Tarife schließen Zusammenstöße mit Tieren aller Art ein. Prüfe das in deinen Versicherungsbedingungen unter dem Stichwort „Zusammenstoß mit Tieren“.
Den Zusammenstoß musst du beweisen. Haare, Blut oder Gewebereste am Auto, Fotos von der Unfallstelle und die Wildunfallbescheinigung sind dafür die wichtigsten Belege.
Was musst du direkt nach dem Wildunfall tun?
Sichere zuerst die Unfallstelle, dann rufe die Polizei, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger und stellt die Wildunfallbescheinigung aus, die deine Versicherung verlangt. So beschreiben es der GDV und der ADAC Sachsen.
- Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Polizei unter 110 anrufen, bei Verletzten den Rettungsdienst unter 112.
- Das Tier nicht anfassen. Verletzte Tiere können ausschlagen, tote nur mit Handschuhen bewegen. Ist das Tier geflüchtet, merke dir die Fluchtrichtung.
- Fotos machen: Unfallstelle, Tier, Schäden am Auto und Spuren wie Haare oder Blut.
- Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jagdpächter geben lassen.
- Den Versicherer melden, bevor das Auto repariert, verschrottet oder verkauft wird. Nach AKB E.1.3.2 musst du vor der Reparatur seine Weisung einholen.
Nimm das tote Tier auf keinen Fall mit. Das Aneignungsrecht hat der Jagdausübungsberechtigte, wer Wild mitnimmt, riskiert ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB. Viele Versicherer verlangen außerdem, dass du Wildschäden ab einem bestimmten Betrag der Polizei anzeigst (AKB E.1.3.3). Wer das versäumt, gefährdet im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz.
Zahlt die Versicherung, wenn du einem Tier ausweichst?
Weichst du einem Tier aus und landest im Graben, ohne das Tier zu treffen, zahlt die Teilkasko nur unter engen Voraussetzungen. Der Schaden kann dann als Rettungskosten nach § 83 VVG ersetzt werden, wenn das Ausweichen den drohenden Wildschaden abwenden sollte und du es für geboten halten durftest. Ohne Zusammenstoß musst du allerdings beweisen, dass ein Tier auf der Fahrbahn war.
Bei kleinen Tieren lehnen Gerichte den Ersatz regelmäßig ab. Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden (BGH, Urteil vom 25.06.2003, IV ZR 276/02), dass ein Ausweichen vor einem Fuchs nicht geboten war, weil das Risiko des Manövers größer ist als der Schaden durch einen Zusammenstoß. Wer bei einem kleinen Tier riskant ausweicht, handelt nach dieser Rechtsprechung grob fahrlässig, und die Versicherung darf ihre Leistung nach § 81 VVG kürzen. Bei Reh, Hirsch oder Wildschwein kann ein Ausweichen eher gerechtfertigt sein.
Der GDV rät klar von riskanten Ausweichmanövern ab, weil ein Aufprall auf einen Baum oder ein anderes Auto in der Regel gefährlicher ist als der Zusammenstoß mit dem Tier. Taucht Wild auf, gilt: Fernlicht abblenden, bremsen, hupen und das Lenkrad gerade halten. Mit Vollkasko ist ein Ausweichschaden meist abgedeckt, kostet dich aber eine Rückstufung.
Wie teuer sind Wildunfälle und wann passieren die meisten?
Wildunfälle werden nicht häufiger, aber teurer. Laut GDV-Mitteilung vom 26.10.2026 blieb die Zahl 2025 mit rund 276.000 fast gleich, die Schäden stiegen um 7 Prozent auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Das sind mehr als 750 Unfälle am Tag, rechnerisch fast alle zwei Minuten einer.
„Sowohl die Preise für Karosserieteile als auch die Stundensätze der Kfz-Werkstätten steigen stärker als die allgemeine Inflation“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Eine Reparatur nach einem Wildunfall kostete 2025 im Schnitt rund 4.400 Euro, 300 Euro mehr als 2024.
Am häufigsten kracht es im April und Mai sowie im Oktober und November, vor allem in der Dämmerung. Nach der Zeitumstellung beginnt die Dämmerung laut ADAC Sachsen gegen 17 Uhr und trifft damit auf den Feierabendverkehr. Besonders gefährlich sind die Zeiten zwischen 6 und 9 Uhr und am frühen Abend. Wildschweine und Damwild sind im Herbst in der Paarungszeit und oft in Gruppen unterwegs: Wo ein Tier über die Straße läuft, folgen häufig weitere.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko einen Wildunfall?
Ja, wenn du mit Haarwild nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz zusammengestoßen bist, etwa mit Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs oder Hase. Bei anderen Tieren zahlt die Teilkasko nur, wenn dein Tarif Zusammenstöße mit „Tieren aller Art“ einschließt.
Werde ich nach einem Wildunfall hochgestuft?
Nein. Die Teilkasko hat keine Schadenfreiheitsklassen, ein Wildunfall wirkt sich deshalb nicht auf deinen Rabatt aus. Auch mit Vollkasko rechnet der Versicherer einen Haarwild-Schaden über den Teilkasko-Teil ab. Eine Rückstufung droht nur, wenn kein Wildunfall nachweisbar ist und der Schaden über die Vollkasko läuft.
Muss ich nach einem Wildunfall die Polizei rufen?
Ja, das empfehlen GDV und ADAC ausdrücklich, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Die Polizei informiert den Jäger, der ein verletztes Tier suchen kann, und stellt die Wildunfallbescheinigung aus. Viele Versicherungsbedingungen verlangen die Anzeige bei der Polizei ab einer bestimmten Schadenhöhe.
Was ist eine Wildunfallbescheinigung?
Die Wildunfallbescheinigung bestätigt Ort, Zeit und Tierart des Wildunfalls. Ausgestellt wird sie von der Polizei oder vom zuständigen Jagdpächter. Der Versicherer braucht sie als Nachweis, dass ein Zusammenstoß mit Haarwild vorlag.
Darf ich ein überfahrenes Reh mitnehmen?
Nein. Das Aneignungsrecht steht dem Jagdausübungsberechtigten zu. Wer das Tier mitnimmt, riskiert ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB. Lass das Tier liegen und überlasse es dem Jäger.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Waschbär, Hund oder Vogel?
Die Teilkasko zahlt nur, wenn dein Tarif „Tiere aller Art“ einschließt, denn Waschbär, Haustiere und Vögel sind kein Haarwild. Sonst bleibt nur die Vollkasko mit Rückstufung. Bei einem Hund kann zusätzlich die Tierhalterhaftpflicht des Halters zuständig sein.
Ausgewählte Quellen
- GDV: Wildunfälle verursachen Pkw-Schäden von mehr als 1,2 Milliarden Euro (26.10.2026)
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 13.10.2026)
- § 2 Bundesjagdgesetz: Tierarten (Haarwild)
- § 83 VVG: Aufwendungsersatz (Rettungskosten)
- BGH, Urteil vom 25.06.2003, IV ZR 276/02 (Ausweichen vor einem Fuchs)
- § 292 StGB: Jagdwilderei
- ADAC Sachsen: Zeitumstellung, die Wildwechselgefahr steigt (23.10.2026)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale. Angaben ohne Gewähr, Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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