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Versicherung widerrufen: 14 Tage nach Abschluss

Nach § 8 VVG kannst du einen Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen widerrufen — in Textform, ohne Begründung. Wann die Frist beginnt und wann sie endet.

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Der Widerruf ist der einfachste Ausstieg: 14 Tage, Textform, keine Begründung nötig. Entscheidend ist der Fristbeginn — und dass die rechtzeitige Absendung genügt.

Frist und Form

Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung — nicht der Zugang.

  • 14 Tage, Textform genügt
  • Keine Begründung erforderlich
  • Rechtzeitige Absendung reicht
  • Absendung nachweisbar dokumentieren

Fristbeginn und Ausnahme von der Höchstfrist

Die Frist beginnt nicht vor Zugang der Vertragsunterlagen und der vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung in Textform. § 8 Absatz 4 VVG sieht grundsätzlich eine Höchstfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen vor. Diese gilt jedoch nicht, wenn die vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt. Für ältere Verträge und besondere Versicherungsarten sind die jeweils anwendbaren Regeln gesondert zu prüfen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?

Grundsätzlich 14 Tage. Der Widerruf erfolgt in Textform gegenüber dem Versicherer und braucht keine Begründung; für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Höchstfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen gilt nach § 8 Absatz 4 VVG nicht, wenn die vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt.

Muss ich den Widerruf begründen?

Nein. Nach § 8 VVG ist keine Begründung erforderlich. Wichtig sind nur die Textform und der Nachweis, dass du rechtzeitig abgesendet hast.

Ausgewählte Quellen

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