Der Widerruf ist der einfachste Ausstieg: 14 Tage, Textform, keine Begründung nötig. Entscheidend ist der Fristbeginn — und dass die rechtzeitige Absendung genügt.
Frist und Form
Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung — nicht der Zugang.
- 14 Tage, Textform genügt
- Keine Begründung erforderlich
- Rechtzeitige Absendung reicht
- Absendung nachweisbar dokumentieren
Fristbeginn und Ausnahme von der Höchstfrist
Die Frist beginnt nicht vor Zugang der Vertragsunterlagen und der vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung in Textform. § 8 Absatz 4 VVG sieht grundsätzlich eine Höchstfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen vor. Diese gilt jedoch nicht, wenn die vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt. Für ältere Verträge und besondere Versicherungsarten sind die jeweils anwendbaren Regeln gesondert zu prüfen.