Deine Rechte

Anzeigepflicht: Warum falsche Antworten den Schutz kosten

Wer Fragen im Antrag falsch beantwortet, riskiert den Schutz. Was § 19 VVG verlangt, wann der Versicherer zurücktreten darf und was dann noch bleibt.

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Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist der unscheinbarste und folgenreichste Teil eines Antrags. Sie entscheidet im Schadenfall darüber, ob der Vertrag überhaupt trägt.

Was du angeben musst

Anzugeben sind die gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Maßgeblich ist also der Fragebogen: Was dort gefragt wird, muss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Was nicht gefragt wird, musst du in der Regel auch nicht von dir aus offenlegen.

  • Nur Fragen in Textform lösen die Pflicht aus
  • Vollständig und wahrheitsgemäß antworten
  • Im Zweifel nachfragen statt schätzen
  • Antworten und Antragskopie aufbewahren

Die Folgen sind gestaffelt

Verletzt du die Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn du die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast. Es kommt also auf den Grad des Verschuldens an — leichte Fahrlässigkeit führt nicht automatisch zum Verlust des Schutzes.

Wenn der Versicherer den Vertrag anpasst

Statt zurückzutreten kann der Versicherer den Vertrag ändern. Erhöht sich dadurch die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt er die Absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was passiert, wenn ich eine Frage falsch beantwortet habe?

Das hängt vom Verschulden ab. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer nach § 19 VVG zurücktreten. War die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen — der Versicherer kann den Vertrag dann gegebenenfalls anpassen.

Muss ich Dinge angeben, nach denen nicht gefragt wurde?

In der Regel nicht. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG bezieht sich auf gefahrerhebliche Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Der Fragebogen bestimmt damit den Umfang deiner Pflicht.

Kann ich kündigen, wenn der Versicherer den Vertrag nachträglich ändert?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Steigt die Prämie durch die Vertragsänderung um mehr als 10 Prozent oder wird der Schutz für den nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Frist kündigen.

Ausgewählte Quellen

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