Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist der unscheinbarste und folgenreichste Teil eines Antrags. Sie entscheidet im Schadenfall darüber, ob der Vertrag überhaupt trägt.
Was du angeben musst
Anzugeben sind die gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Maßgeblich ist also der Fragebogen: Was dort gefragt wird, muss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Was nicht gefragt wird, musst du in der Regel auch nicht von dir aus offenlegen.
- Nur Fragen in Textform lösen die Pflicht aus
- Vollständig und wahrheitsgemäß antworten
- Im Zweifel nachfragen statt schätzen
- Antworten und Antragskopie aufbewahren
Die Folgen sind gestaffelt
Verletzt du die Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn du die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast. Es kommt also auf den Grad des Verschuldens an — leichte Fahrlässigkeit führt nicht automatisch zum Verlust des Schutzes.
Wenn der Versicherer den Vertrag anpasst
Statt zurückzutreten kann der Versicherer den Vertrag ändern. Erhöht sich dadurch die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt er die Absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen.