Nach einem regulierten Schaden können beide Seiten den Vertrag beenden — auch der Versicherer. Wer das weiß, wird von einer Kündigung nicht überrascht und sorgt rechtzeitig für Ersatz.
Beide Seiten dürfen kündigen
Nach Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Zulässig ist das nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Kündigt der Versicherer, muss er eine Frist von einem Monat einhalten.
- Frist: ein Monat ab Abschluss der Verhandlungen
- Gilt für beide Vertragsparteien
- Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat
- Schriftverkehr zur Regulierung aufbewahren
Was das praktisch bedeutet
Ein regulierter Schaden kann also das Vertragsende einleiten, ohne dass du etwas falsch gemacht hast. Kümmere dich nach einer Kündigung durch den Versicherer zügig um Ersatz und melde beim neuen Anbieter die Vorschäden korrekt — sonst drohen genau die Probleme aus der Anzeigepflicht.